Kann ich jemanden in Untersuchungshaft anrufen?
Im Kanton Zürich wird den Untersuchungshäftlingen das Telefonieren mit der Familie, Angehörigen oder Freunden nicht erlaubt. In anderen Kantonen ist das aber möglich. Es bleibt einem deshalb im Kanton Zürich keine andere Wahl, als auf eine Besuchsbewilligung zu hoffen und/oder Briefe zu schreiben. Aber: Briefe wie auch Gefängnisbesuche werden durch die Staatsanwaltschaft kontrolliert! Der Gegner bekommt also ganz genau mit, wie es dem Inhaftierten geht, ob er bspw. Probleme mit seiner Ehefrau hat und wie er von seinem eigenen Anwalt spricht. Das kann natürlich für den Staatsanwalt ein nutzbringender Informationsvorteil sein. Kurzum: Es wird dem Inhaftierten keinerlei Privatsphäre zugestanden. Auf Frage von Sandra erklärt Duri Bonin schliesslich, weshalb ein guter Strafverteidiger nie einen Kassiber aus dem Gefängnis schmuggeln wird.