Frag den Anwalt

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Kann ich jemanden in Untersuchungshaft anrufen?

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Im Kanton Zürich wird den Untersuchungshäftlingen das Telefonieren mit der Familie, Angehörigen oder Freunden nicht erlaubt. In anderen Kantonen ist das aber möglich. Es bleibt einem deshalb im Kanton Zürich keine andere Wahl, als auf eine Besuchsbewilligung zu hoffen und/oder Briefe zu schreiben. Aber: Briefe wie auch Gefängnisbesuche werden durch die Staatsanwaltschaft kontrolliert! Der Gegner bekommt also ganz genau mit, wie es dem Inhaftierten geht, ob er bspw. Probleme mit seiner Ehefrau hat und wie er von seinem eigenen Anwalt spricht. Das kann natürlich für den Staatsanwalt ein nutzbringender Informationsvorteil sein. Kurzum: Es wird dem Inhaftierten keinerlei Privatsphäre zugestanden. Auf Frage von Sandra erklärt Duri Bonin schliesslich, weshalb ein guter Strafverteidiger nie einen Kassiber aus dem Gefängnis schmuggeln wird.

Kann ich jemanden in Untersuchungshaft besuchen?

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Für einen Besuch in Untersuchungshaft braucht man eine Besuchsbewilligung von der fallführenden Staatsanwaltschaft. Diese hat dabei sehr viel Ermessen, ob sie einen Besuch bewilligt oder nicht. Man trifft da nicht immer auf behördliches Augenmass. Bekommt man eine Besuchsbewilligung, muss man mit dem Gefängnis einen Termin vereinbaren. Leider bestehen dabei oftmals lange Wartezeiten, auch sind die Besuche pro Häftling limitiert. Zu empfehlen ist deshalb, dass man sich danach erkundigt, ob man Kleider, Geld und ein Fresspäckli (Red Bull, Coca Cola, Pringles, Erdnüsse, Popcorn, Gutzli, Zigis, etc.) bringen oder schicken darf. Da ein Fresspäckli unverständlicherweise nur alle 2 Monate zulässig ist, sollte man die Fresspäckli-Monate auf keinen Fall verpassen!

Wie komme ich als Angehöriger eines Inhaftierten zu Informationen?

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Nahestehende Personen (Ehefrau, Kinder, Eltern, etc.) werden von den Strafverfolgungsbehörden höchstens darüber informiert, dass ein Angehöriger verhaftet worden ist. Wenn man mehr erfahren möchte, wendet man sich am besten an den Anwalt des Inhaftierten. Weil der Anwalt kann sich von seinem Mandanten vom Anwaltsgeheimnis entbinden lassen und so im Rahmen des zulässigen die Angehörigen informieren.

Muss ich als Zeuge die Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten?

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Für Zeugen besteht grundsätzlich eine Aussagepflicht, diese müssen daher die Fragen der Staatsanwaltschaft unter Strafandrohung wahrheitsgemäss beantworten. Nur wenn der Zeuge in einer nahen Beziehung zur beschuldigten Person steht, kann dieser die Aussage verweigern. Selbiges gilt, wenn ein Berufsgeheimnis besteht. Bspw. die Ehefrau, der Lebenspartner, der Schwager, der Anwalt oder der Arzt sind nicht zu Aussagen verpflichtet. Die Staatsanwaltschaft klärt zu Beginn der Einvernahme immer ab, ob ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht (mit Fragen über die Beziehung des Zeugen zur beschuldigten Person) und teilt dies dem Zeugen gegebenenfalls mit.

Bekomme ich als Zeuge eine Entschädigung?

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Man hat die Bürgerpflicht, wenn man als Zeuge vorgeladen wird, bei den Strafverfolgungsbehörden auch zu erscheinen. Die Auslagen für den Reiseweg erhält man hierbei entschädigt (Benzin, Zugticket). Selbständigerwerbende erhalten ebenfalls eine Entschädigung für den Arbeitsausfall. Bei Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Lohn trotz Arbeitsausfall entrichten (Art. 324a OR).

Bekomme ich als Opfer Einsicht in die Strafakten?

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Sandra fragt sich, ob das Opfer einer Straftat ebenfalls ein Recht hat, die Strafakten einzusehen. Die Antwort ist ja, wobei der Zeitpunkt der Einsichtnahme vom Stand der Untersuchung abhängt. Wenn die Akteneinsicht zu früh gewährt wird, kann es sein, dass die Aussagen des Opfers dadurch entwertet werden.

Habe ich als Opfer auch das Recht auf einen Anwalt?

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Die geschädigte Person kann jederzeit einen Anwalt beiziehen. Je nach den konkreten Umständen wird dieser Anwalt vom Staat bezahlt, man nennt dieses Institut unentgeltlicher Rechtsbeistand. Am besten man lässt sich diesgezüglich von einem Anwalt wie Duri Bonin beraten.

Wo und wie erstatte ich Strafanzeige?

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Strafanzeige kann man an jedem Polizeiposten erstatten und zwar schriftlich oder mündlich. Allerdings ist beobachtbar, dass die Polizei die Anzeigeerstatter gerne abwimmelt. Duri Bonin empfiehlt deshalb, auf dem schriftlichen Weg direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten. Inhaltlich ist in der Anzeige der Tathergang zu beschreiben mit möglichst genauen Angaben von Ort, Zeit und Tatverdächtigen; auch sind nach Möglichkeit die Beweise zu nennen oder gar beizulegen. Weiter unterhalten sich Sandra und Duri darüber, ob in der Schweiz eine Anzeigepflicht gilt, ob eine Strafanzeige etwas kostet und worin der Unterschied zwischen Antrags- und Offizialdelikten besteht.

Über diesen Podcast

Der Strafverteidiger Duri Bonin beantwortet häuftig gestellte Fragen zu den Rechten und Pflichten in Strafverfahren

von und mit Duri Bonin

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